Verordnung: Es wird besonders darauf hingewiesen, dass es bei den Juden allgemein üblich ist, dass beim Tod einer jüdischen Frau der Mann der Alleinerbe ihrer Hinterlassenschaft ist
Mainz, 1772 Oktober 27
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3026209