Erlass einer Verordnung der kurmainzischen Regierung in Mainz des Inhalts, dass die Aufnahme eines Darlehens bei Juden, Krämern, Mündeln und Minderjährigen verboten sein soll.
1718
C 1 A Nr. 75 Bl. 390
Abschrift einer Verordnung von 1718 März 29
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