Revers des Johann Wais von Fauerbach bezüglich der Belehnung mit dem Kirchlehen in Dorheim und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda
1530 November 03
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R I b Fulda (Lehenreverse Weise von Fauerbach)
Johann Wais von Fauerbach (Weisz vonn Feuerbach) bestätigt für sich und seine Vettern Otto und Eberhard die Belehnung mit dem Kirchlehen in Dorheim (Dorrnhaim) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Bienhaim) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.], der Vogtei in Heyenheim (Haiehaim) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3021221