Revers des Karl Ignaz Wedekind bezüglich der Belehnung mit dem Erbzins aus den Stiftsgütern in Nüst durch Wilhelm II., Kurfürst und Landgraf von Hessen-Kassel
1822 Juni 27
So geschehn in unserer stadt Fulda den 27ten iuni 1822
R I b Fulda (Lehenreverse Wedekind)
Karl Ignaz Wedekind bestätigt für sich und seine Mitbelehnten die Belehnung mit dem Erbzins aus den Stiftsgütern in Nüst [Gem. Hünfeld, Landkr. Fulda] durch Wilhelm II., Kurfürst und Landgraf von Hessen-Kassel. Lehenbrief inseriert.
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3021220