Revers Rabes und Philipps von Wechmar bezüglich der Belehnung mit zwei Huben Land in Herpf und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda
1678 Dezember 09
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R I b Fulda (Lehenreverse von Wechmar)
Rabe und Philipp von Wechmar bestätigen die Belehnung mit zwei Huben Land in Herpf (Erpff) [Gem. Meiningen, Landkr. Schmalkalden-Meiningen] und einem Freilehen und Gut in Urnshausen (Ornshausen) [Gem. im Wartburgkrs.] durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Johann Friedrich von Buttlar zu (Mariengartt)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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