Revers Heinrichs von und zu der Tann bezüglich der Belehnung mit dem Schloss Wehrda und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda
1691 Juni 20
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R I b Fulda (Lehenreverse von der Tann)
Heinrich von und zu der Tann (von undt zu der Thann) bestätigt die Belehnung mit dem Schloss und der Vogtei Wehrda (Werda) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] und dem Gericht in Neukirchen (Newkirchen) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3006376