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HHStAW Bestand 40 Nr. U 145

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Demut, Witwe des Albert genannt Kürschner, Bürgerin ('oppidana') zu Limburg, Trierer Diözese, macht ihr Testament mit den ihr von Gott verliehenen Gütern. Sie errichtet zu ihrem, ihres + Gatten und aller Gläubigen Seelenheil auf dem von ihr mit Zustimmung des Dekans und Kapitels von Limburg neu erbauten Altar in der neuen Kapelle, die links neben ('a sinistro latere adiacens') der Limburger Kirche liegt, zwei Vikareien oder ewige Messen, von denen sie die eine, zu Ehren der glorreichsten Gottesmutter, der Jungfrau Maria, und St. Johannes des Evangelisten, dem Gerlach, Sohn ('nato') des Limburger Schöffe Heylemann genannt Menze, und die andere, zu Ehren der heiligen Jungfrauen Katherina, Barbara und Dorothea, dem Johannes, Sohn des Heinrich von Elz ('Else'), Bürger ('oppidani') zu Limburg, um Gottes willen überträgt. Diejenige der beiden Vikareien, die durch Tod oder Verzicht zuerst frei wird, verleiht sie hiermit dem Nikolaus 'Wolframi', Priester ('presbytero') von Limburg. Sie bewidmet beide Vikareien mit folgenden Gütern: mit der bei Dietrich von Braunsberg ('Bruonis-') und seinen Erben erkauften Hälfte des Hofes ('curtis'), genannt von Braunsberg, im Dorf Offheim ('Uf-') und allen zugehörigen Gütern inner- und außerhalb des Dorfes; mit 4 Malter Korngülte Limburger Maß in Dehrn ('Dirne') von den Gütern des + Hartmud von Altendiez, die sie bei Johannes Meinhardi von Limburg gekauft hat; mit 10 Schilling Gülte, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, fällig am 24. Juni, aus dem Haus des + genannten 'Brotdesche'; mit 26 Pfennig Gülte, fällig am 11. November, aus einem Hause in der 'Plaggazsen', das zu der Vikarei gehört, die nun der Priester Syplo genannt Welle besitzt; mit 1 Schilling von dem kalten Judenbade ('de frigido balneo iudeorum') am 25. Dezember ('in nativitate Christi'); mit 3 Pfennig von dem Hause des Cruse, des Schlachters ('carnificis'). Weiter vermacht sie den beiden Vikareien und dem Altar: ihr Häuschen ('domunculam') neben dem Hause der Adelheid genannt Libermei, das sie von dieser für 20 Mark Pfennig erkauft hat, für welche Summe bei Rückkauf des Häuschens durch Adelheid oder ihre Erben ihre unten genannten Treuhänder so viel Einkünfte wie möglich für die Vikareien und den Altar kaufen sollen; ein Stück ('frustum') Ackerland an der Lahn ('iuxta litus Logene'), von dem jährlich der Witwe des Hunno 6 Pfennig gegeben werden; 1 Morgen Ackerland zwischen den Weingärten, der von Albert genannt Wikel erkauft ist und von dem jährlich am 11. November 1 Schilling dem Herrn von Limburg zu zahlen ist; ein Garten in der 'Hanegazsen' neben der Kelter ('iuxta torculare') des + Franko von Tiefenbach ('Dy-') mit einem Zins von 16 Pfennig und einem Huhn zum 23. April ('in festo Georgii'), ferner 200 Mark in bar, welche die Treuhänder, falls sie selbst das Geld nicht mehr zu Einkünften aussetzt, nach ihrem Tod von allem ihrem sonstigen beweglichen und unbeweglichen Nachlaß empfangen und in sicheren Einkünften für beide Vikareien anlegen sollen. Die beiden genannten Vikare und ihre Nachfolger sollen, jedoch nicht bevor sie gestorben ist, alle diese Einkünfte zu gleichen Teilen empfangen. Sie müssen vorher zur Priesterweihe ('in sacro presbyteratus ordine') gelangt sein. Sonst sollen ihre Treuhänder zwei geeignete Priester ('sacerdotes') annehmen, welche solange die Vikareien oder Kaplaneien bedienen und die Früchte und Einkünfte derselben gänzlich empfangen sollen. Die Verleihung der beiden Vikareien oder Kaplaneien soll 'pleno iure' dem Dekan und Kapitel des Limburger Stifts zustehen. Sie sollen sie binnen 14 Tagen ('infra quindenam') nach der Vakanz geeigneten Priestern verleihen. Andernfalls soll der Propst des Stifts für dieses Mal die Vergabung vornehmen. Zu Treuhändern und Vollstreckern dieses unwiderrufbaren Testaments ernennt sie Dylemann von Rotzenhahn ('Rutzigishain') und Nikolaus 'Wolframi', Priester ('presbyteros') im Limburg Stift, sowie Luczo Herburdi, Schöffe in Limburg, die auch einzeln handlungsberechtigt sind und das Testament so ausführen sollen, wie sie es vor dem Höchsten im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken, was diese versprechen. - Siegel ihres Herrn Gerlach, Herrn von Limburg, sowie des Heinrich genannt Fulde und Ernst unter den Gaden, Schöffen in Limburg vor Werner, Kaplan des St. Marien-, und Hermann genannt Kuseler, Kaplan des St. Johannesaltars im Limburg Stift, den Eheleuten Heinrich von Elz und Frau ('domina') 'Kuosa', Bürger ('civibus') zu Limburg, und Bruder Nikolaus dem Begharden ('beghardo'). - Heinrich 'Syffridi' von Alsfeld, Mainzer Diözese, verheirateter Kleriker und kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit, Niederschrift und die Beifügung seines Zeichens.

Datierung

Limburg, 1334 August 8

Originaldatierung

Acta sunt hec 1334, indictione secunda, die octava mensis Augusti, hora quasi sexta, in loco qui dicitur claustrum ecclesie Lympurgensis pretacte subtus dicta nova capella

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament mit drei Siegeln: 1. versehrtes Reitersiegel des Herrn von Limburg. 2. in alter Pergamentschutzhülle versehrtes Siegel des Heinrich Fulde. 3. Durchmesser 2,4 cm, in dem Siegelfeld, durch einen mit Kreuzchen gefüllten Ring abgesetzt, ein Dreiecksschild mit drei Adlerklauen (2 : 1), Umschrift: + 'S(IGILLVM) ARNESTI SCHABINI I(N) LIMPVRG'. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Fundacio sancti Servacii prime et secunde misse'. - Auszug: Corden II § 411.-Dabei drei Transfixe von 1335 Februar 10, 1336 August 14 und 1348 Dezember 5 (Nr. 220, 241 und 360)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 216

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde