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HStAM Bestand Urk. 75 in Nr. 959

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1442 August 4

Originaldatierung

Gebbin zcu Franckfurt am Sampstage nach sente Peterstage ad vincula genant nach Cristi unsers lieben Herrn geburte viertzehenhundert iare und darnach in dem zweye und vireczigisten iaren unsers Reichs im dritten iare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

In Nr. 959 [1453 Juni 8] inserierte Urkunde: Friedrich III., römischer König, Herzog von Österreich, von Steyr, von Kärnten und von Krain und Graf von Tirol wiederholt auf Bitten des Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda und Erzkanzler der Königin, ein Privileg seines Vorgängers [König Sigismund von 1417 Juni 13, vgl. Nr. 744], in welchem er befiehlt, dass kein Hofrichter, Landrichter oder weltlicher Richter, weil das Hofgericht in den Freiheiten und Privilegien des Klosters nicht genannt sei, Untertanen und Eigenleute des Klosters vor sein Gericht ziehen soll. Klagen gegen Untertanen und Eigenleute des Klosters werden nur vor dem Abt erhoben. Das Hofgericht dient als Appellationsinstanz, wenn der Abt seine Pflicht vernachlässigt. Fälschlich beim Hofgericht anhängig gemachte Klagen werden nach Rücksprache mit dem Abt an diesen überwiesen. Ausstellungsort: Frankfurt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
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