1. Mit dem Sterbtag hört die Zahlung der Besoldung aus Staats-Kassen auf 2. Das Absterben von Staatsdienern soll offiziell bekannt gemacht werden 3. Beförderung gerichtlicher Insinuationen 4. Steuerausschläge 5. Straferkenntnisse
1820 März 8
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2972391