Verordnung: Da bisher die Austeilung der herrschaftlichen Arbeiten in der Gemeinde Arheilgen der Willkür der Bürgermeister überlassen war, führten oft begüterte Untertanen diese Arbeiten aus, die die Abgaben hätten bezahlen können. Da die unbemittelten Untertanen vom Abverdienen der Schulden ausgeschlossen sind, soll das von nun an anders werden. Es sind Listen der Unbemittelten aufzustellen und die anstehenden Arbeiten sollen gleichmäßig auf diese verteilt werden
Darmstadt, 1785 November 24
Arheilgen
nur Xerokopien
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2958342