Münz-Dekret: Das Kurfürstentum wird in den letzten Jahren mit allerhand geringhaltigen Münzen überschwemmt. Es sind vor allem Sechs-Kreuzer-Stücke mit Königlich Preußischem Stempel, Clevische zwei Stüber-Stücke und Gräflich Wiedische Scheidemünzen. Um die Untertanen vor Schaden zu bewahren, ist es verboten, solche verrufenen Geld-Stücke in den Wirtshäusern, beim Metzger und Bäcker oder auf dem Kornmarkt im Handel zu verwenden (Plakat)
Mainz, 1759 Juli 29
Kurmainz
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
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