1233 Juni 18
D. Mog. ao. dni. M CC XXXIII quartodecimo Kal. July
A 2 Mainz (Generalia), 1233-06-18
Mainz, St. Stephan
Mainz (Generalia): Prälaten und Klerus von Mainz geben den Prälaten und Klerikern der Mainzer Diözese ihre Verfügung bekannt, eine fünfprozentige Abgabe ('den Zwanzigsten') von allem geistlichen Besitz der Diözese zu erheben, wodurch in Italien entstandene Schulden abgelöst werden sollen, deren ständig wachsende Zinsen die Mainzer Kirche schwer belasten. In Gegenwart der Aussteller hat Erzbischof Siegfried von Mainz beschworen, zeitlebens ohne Zustimmung des Mainzer Domkapitels weder eine Schuld in Italien oder von irgendjemand jenseits der Alpen aufzunehmen noch seinem Klerus eine zusätzliche Abgabe aufzuerlegen. An diese Verpflichtung sollen sich auch seine Nachfolger halten. Die Empfänger werden ermahnt, den Einnehmern die fünfprozentige Abgabe gutwillig und ohne Verzug abzuliefern. Siegelankündigung des Erzbischofs und des Domkapitels
Des Kurfürsten Siegel hänget daran, aber sehr beschädigt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | TIF | ||
Original | Urkunde |
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