1471 März 26
... am Dinstage nach dem Sontage Letare anno etcetera LXXprimo
Johann (Hans) von Ebersberg bekundet, dass er eine Sühne zwischen Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johann Graf von Henneberg[-Schleusingen], Hauptmann [= Koadjutor] des Klosters einerseits und Konrad Delbach (Cuntzen Delbachen) andererseits, sowie zwischen denen von Kothen (Kotten) [Gem. Motten] einerseits und Konrad Delbach andererseits vermittelt hat. Die von Kothen sollen Konrads Sohn getötet haben. Konrad soll wiederum zwei der von Kothen getötet haben. Vermittler von Seiten des Klosters ist Stam von Görtz, Marschall [von Fulda], im Namen der von Kothen. Konrad leistet Johann eigenhändig einen Eid über die Einhaltung der Sühne. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Johann von Ebersberg
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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