1259 August 9
Datum anno Domini M° CC° LIX° V° Idus Augusti
Die Brüder Johann und Ludwig von Reichenberg überlassen mit Zustimmung ihrer Ehefrauen dem [Heinrich von Erthal], Abt von Fulda, ihre Güter bei Zellingen (Cellingen). Johann von Reichenberg überlässt außerdem zum Ersatz für den Abt [Heinrich] im Dorf Hundsfeld zugefügten Schaden zehn Morgen seines Weingartens (vinetum) bei Reichenberg und empfängt diesen Weingarten zu Lehen zurück. Der Weingarten liegt (in veteri monte). Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Ludwig, Schultheiß von Thüngen
H. Weibeler der Ältere, dessen Söhne C. und H., Johannes Leopardus, Reinhard von Himmelspforten, dessen Bruder C., H. Hermelin, C. Kaufmann (Caufman), C. Most, dessen Bruder Folclinus, H. Zichelin und dessen Bruder H.
[Johann von Reichenberg und Ludwig von Reichenberg]
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
StaM, Kopiare Fulda: K 432, f. 206v
Der zweite Teil der Urkunde ist bei Schannat, Fuldischer Lehn-Hof, Nr. 427 gedruckt.
Der Name des damaligen Fuldaer Abtes war dem Schreiber offenbar nicht bekannt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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