Begrenzung der Anzahl der Mainzer Schutzjuden, die in einer besonderen Judengasse in Mainz wohnen und binnen zwei Jahren eine Synagoge erbauen sollen, sowie Verweis der restlichen Juden auf das Land und Regelung des Handels.
1662
C 1 A Nr. 76 Bl. 162-163v
Abschrift einer Verordnung Kurfürst Johann Philipps von Mainz von 1662 Dezember 8
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