Graf Heinrich von Nassau und seine Frau Alheid bekennen, daß sie mit Einverständnis ihres Sohnes Otto ihre Hörigen im Ebersbacher Kirchspiel mit Ausnahme von Rupele von Dilln sowie ihr Recht am Walde zu Fockinrode für 250 Mark Herborner Währung an den Ritter Eckard von Bicken, seinen Bruder Eckard Schwarz, Heidenrich (von Bicken) und an Konrad von Bicken bis zur Wiedereinlösung verkauft haben, wofür die von Bicken ihre Lehnsmannen sein sollen.
1343 Mai 21
1. der Aussteller, 2. Graf Otto sein Sohn, 3. Graf Sigfrid von Wittgenstein sein Schwager.
Ausfertigung, Pergament, 3 Siegel wohl erhalten, besonders 3. (vgl. 1336 März 28, U 246)
Regest: Philippi, Siegener Urkundenbuch I. 152 Nr. 258; siehe U 332
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2864739