Bestätigung durch Philipp [I.], Landgraf von Hessen, der Übereinkunft zwischen ihm und Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bezüglich der Burg Haun
1539 August 27
Gebenn zu Cassel am mitwochenn nach Bartholomei anno domini funftzehenhundertt unnd im neun und dreissigstenn
R I b Fulda (Lehenurkunden von Haun (von Hune))
Philipp [I.], Landgraf von Hessen bestätigt die Übereinkunft zwischen ihm und Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, wegen des Steits um den rechtmäßigen Einentümer der Burg Haun (Hawne) [Gem. Burghaun, Lkr. Fulda] . Die Übereinkunft besagt, dass der Landgraf dem Abt und dem Stift die Lehengerechtigkeit an der Burg Haun zurückerstattet und dafür die Güter, die die Treusch von Buttlar (Butlar genent Dreuschen) und Georg von Kolmatsch (Colmitschen) vom Stift Fulda zu Lehen tragen, an ihn übertragen werden. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel
Vgl. auch Schannat, Client. Fuld. Nr. 39.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2855431