Revers Hans Ernsts von Hutten und Heinrich Christophs von Stein zu Ostheim bezüglich der Belehnung mit Gütern in Hettenhausen und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Bernhard Gustav Markgraf von Baden[-Durlach], Abt von Fulda
1673 März 14
Geben undt geschehen in unser statt Fulda dienstags den 14ten martii im sechzehenhundert drey undt siebenzigsten iahr
R I b Fulda (Lehenreverse von Ebersberg gen. Weihers)
Hans Ernst von Hutten und Heinrich Christoph von Stein zu Ostheim (Ostheimb) bestätigen in Vormundschaft für die namentlich genannten Kinder des verstorbenen Wilhelm Rudolf von Ebersberg genannt von Weyhers (Weyhersz) die Belehnung mit zweieinhalb Gütern und einer Hütte in Hettenhausen [Stadtteil der Gem. Gersfeld, Lkr. Fulda], einem Viertel von Schmalnau (Schmalnaw) mit im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen, ihren Anteilen an den Burgen Ebersburg (Ebersberg) und Weyhers (Weyhersz) [alle Orte Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Bernhard Gustav Markgraf von Baden[-Durlach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Adrian von Deuring auf Mittelweiherburg (Mittellweyerburg)
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel in Holzkapsel
Revers bietet kein eigenes Datum, sondern verweist auf dasjenige des Inserts.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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