Verordnung: Klarstellung, wer die Kosten über die polizeiliche oder kriminelle Untersuchung eines verunglückten oder tot gefundenen Menschen zu übernehmen hat. Hier handelt es sich um die in der Nidda ertrunkene wahnsinnige Ehefrau des Peter Rieb aus Unter-Schmitten (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Gießen, 1822 März 19
Rieb, Peter
Nidda
Unter-Schmitten
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2849688