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HStAD Bestand E 3 A in Nr. 72/1

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Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Aus Gleichheitsgründen wird in Abänderung des § 8 der Wollkaufsordnung vom 18. Mai 1691 in Zukunft auch für nachträglich ermitteltes Schmuggelgut die Geldstrafe in Höhe des Wertes angesetzt (Druck)

Laufzeit

Darmstadt, 1714 März 21

Fundstelle (Blatt / Seite)

Seite 163-164

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF