1344 März 21
1344 des nesten sundags fuor palmen
Siegfried (Sifriet) und Frenkelin von Hohenstein, Vögte des Gerichts und der Mark des Dorfs zu Breithardt, Schultheiß Ludwig Laubener und die genannten Schöffen des Dorfs Breithardt setzen das Kloster Eberbach in den Besitz der dortigen Güter des Hertwin von Watzhahn (Wetzigishan) mit Haus, Hof, Gärten und näher beschriebenen Feldern für 100 Pfund ein, die Hertwin dann für fünf Pfund Heller jährlich in Erbpacht erhält, lieferbar dem Schaffner oder einem sonstigen Vertreter des Klosters zu Schierstein.
Ausf. Perg., Siegel der beiden ausstellenden Vögte anhängend, wohl erhalten
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|
Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (2002) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2815615