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HStAD Bestand E 3 C Nr. 1/17

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Die Forst- und Jagdbedienten werden angehalten, zu Ende eines jeden Quartals den Justiz-Beamten ein Bußregister in doppelter Ausfertigung zu übergeben, aus dem diese Beamten die angefallenen Straftaten erkennen und die entsprechenden Strafen aussprechen können

Laufzeit

Hanau, 1785 August 8

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Hessen-Hanau-Münzenberg

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF