Verordnung: Die Forst- und Jagdbedienten werden angehalten, zu Ende eines jeden Quartals den Justiz-Beamten ein Bußregister in doppelter Ausfertigung zu übergeben, aus dem diese Beamten die angefallenen Straftaten erkennen und die entsprechenden Strafen aussprechen können
Hanau, 1785 August 8
Hessen-Hanau-Münzenberg
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2799302