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HStAD Bestand E 3 A Nr. 81/26

Beschreibung

Identifikation

Titel

Verordnung: Sollten Kinder zu mehrtägigen Gefängnisstrafen verurteilt werden, so sind diese in den Ferien zu verbüßen. Das Kind soll nicht mit erwachsenen Sträflingen zusammengelegt werden

Laufzeit

Gießen, 1836 März 4

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Akte
Nutzungsdigitalisat TIF