1493 Februar 25
Geben uf Montag nach Petri kathedra anno etcetera im dreyundneuntzigstenn
Die Brüder Philipp (Lips) und Manegold von Eberstein bekunden, dass sie von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, 200 Gulden Hauptgeld und zehn Gulden Zinsen erhalten haben, die zum vergangenen Tag Kathedra Petri [1493 Februar 22] fällig waren. Sie verzichten für sich und ihre Erben auf alle Ansprüche auf dieses Geld und auf alle früheren Ansprüche. Siegelankündigung. Auf Bitte der Brüder besiegelt deren Vetter Johann (Hanns) von Ebersberg die Urkunde. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Johann von Ebersberg
Ausfertigung, Papier, auf der Vorderseite aufgedrücktes Papiersiegel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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