1684 Oktober 15
... der geben ist zu Darmstatt am funffzehenden monatstag Octobris anno eintaußend sechshundert vier und achzig
Die Witwe Elisabeth (Elisabetha) Dorothea Landgräfin von Hessen[-Darmstadt], geborene Herzogin von Sachsen[-Gotha-Altenburg], bekundet als Regentin und Vormund ihres minderjährigen Sohnes, Ernst Ludwig Landgraf von Hessen[-Darmstadt], dass ihre Vasallen, die Freiherren von Riedesel zu Eisenbach und Ludwigseck, Erbmarschälle von Hessen, ihr berichtet haben, dass sie dem Kloster Fulda das Gericht in [Bad] Salzschlirf mit allem Zubehör und Rechten sowie zwei Höfe in Müs (Müße) [Gemeinde Großenlüder] mit Zubehör dauerhaft überlassen wollen. Da das Gericht und die Höfe hessische Lehen sind, bitten ihre Vasallen um ihre Zustimmung, wie sie auch vom Vorgänger ihres Sohnes, dem verstorbenen Ludwig dem Älteren, Landgraf von Hessen[-Marburg], 1592 Februar 10 (am 10ten Februarii im iahr 1592) gegeben worden ist; sie versprechen, die Lehen durch gleichwertige Güter zu ersetzen, die sie wiederum vom Haus Hessen als Lehen empfangen wollen. Die Landgräfin gibt im Namen ihres Sohns ihre Zustimmung. Sie sagt dem Kloster Fulda für sich, ihren Sohn und ihre Erben den unbeeinträchtigten Besitz des Gerichts und der Höfe zu. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Ausstellungsort: Darmstadt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
(Elisabetha Dorothea Landgräfin von Heßen manu propria [links unter der Plica])
Landgräfin Elisabeth Dorothea von Hessen
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Vgl. Nr. 1982.
Ludwig der Ältere Landgraf von Hessen-Marburg, gest. 1604 Oktober 9.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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