Verkauf einer Geldrente zu Dillich an Cappel durch Bernhard von Dalwigk
1360 Mai 6
Datum anno domini 1360 in die sancti Iohannis ante portam latinam
Urk. A II Kl. Cappel 1360 Mai 5
Bernhard von Dalwigk (Talwig), Wäppner, und seine Ehefrau Wille bekunden für sich und ihre Erben, daß sie einmütig und mit Zustimmung (mit rade) ihrer Ganerben dem Abt und Konvent von Cappel 4 lb. Hessischer d., zahlbar jeweils halb zu Weihnachten und zu Walpurgis [Mai 1], aus ihrer Bede und Gülte sowie aus ihrem dritten Teil ihres Gerichts zu Dillich und aus den Hainen (vs vnserme dritteile des gerythis zu Dyliche vnd vs den Heynen) für bezahlte 48 lb.d. der gleichen W. verkauft haben. Die Verkäufer verzichten und geloben Währschaft zu leisten. Bei Nichtzahlung des Zinses steht Cappel das Pfändungsrecht zu. Wiederkauf zu Fritzlar oder zu Cappel ist möglich.
(15.Jh.) Talwig. (Um 1525) 3a littera. Vir phunt geldeß vß dem tritten teil deß gerichtes czu Diliche vß bede vnd gulde redemptiue ibidem
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der Ausst. (Bernhard), sein Bruder Reinhard (Renher) und Konrad, Sohn seines Bruders, Ritter
Ausf. Perg. - 3 Sg. abh.: 1. RundSg. Bernhards von Dalwigk. 2. RundSg. Reinhards von Dalwigk. 3. RundSg. Konrads von Dalwigk, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.292 Nr.3, 1, 5
Kopiar K 270, 34r-v
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Landau. Hessengau (wie Nr.4) S.156
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.70 Anm.2, 104
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2746875