Vergleich zwischen Graf Philipp Reinhard v. Hanau-Lichtenberg mit Johann Philipp Ernst v. Groschlag, in dem u.a. festgelegt wird, dass die eingeschlichenen Juden und Beutelschneider nur in geringer Anzahl geduldet werden sollen. Der Zoll auf den Juden mit Ausnahme des Wegegelds soll gesenkt werden, soweit sie nicht zum Handel nach Babenhausen kommen.
1688
B 17 Nr. 111
Vergleichsbrief von 1688 Februar 28
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