Gewährung des Judenschutzes für die beiden in der Ganerbschaft Lindheim sich aufhaltenden Juden, die nur halbes Schutzgeld entrichten.
1673
F 23 A Nr. 628/8 Bl. 3-4
Undatiertes Memoriale der Ganerbschaft Lindheim, Punkt 3, mit Marginalresolution Johann Hartmanns v. Rosenbach von 1673 Dezember 4 des Inhalts, dass die Juden 'sollen völliges Schutzgeld [zahlen] oder migriren, und noch mehrere angenohmen werden'.
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