Drucken

HHStAW Bestand 22 Nr. in 436

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

(um 1250)

Bestellsignatur

Or. im Staatsarchiv Darmstadt: A 1 Nr. 191/10 (zu 1252)

Provenienz

(Vor-) Provenienzen

Archiv Kloster Eberbach: Burger, Repertorium 2, Riedhausen Nr. 8 S. 650 (22, 551)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Gerhard von Wolfskehlen gibt seine Zustimmung, daß Reiner, Ritter von Dornheim, Erbe seines verstorbenen Bruders Heinrich, auf sechs Malter Weizen, die er von ihm zu Lehen hält vom Hof Riedhausen (= Riedhäuser Hof des Klosters Eberbach), gänzlich verzichtet hat. Er versichert, von dem Ritter Reiner und seinen Mitberben von der besagten Korngülte künftig keinen Lehnsdienst (homagium) oder sonstige Dienste verlangen zu wollen noch sie jemandem anderes zu Lehen zu geben.

Siegler

Or.: Siegel des Ausst. abhängend, Wulst großenteils ab, sonst gut erhalten

Formalbeschreibung

Abschr. im Oculus Memorie II, fol. 32 Nr. 213 (22, 436)

Druckangaben

Baur, Hess. Urk. 1, Nr. 35 S. 23 (Auszug); fehlt bei Rossel, UB Eberbach

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original