Begünstigung der Immichenhainer Landsiedel auf dem Hof zu Volkersdorf im Falle einer Schätzung und Schutzversprechen durch Graf Johann von Ziegenhain und Nidda.
1446 Februar 8
Am dinstage noch sant Dorotheen tag
A II, Kloster Immichenhain
Graf Johann von Ziegenhain und Nidda sichert dem Stift Immichenhain zu, dessen jetzigen und zukünftigen Landsiedel, die den Hof des Stifts zu Volkersdorf nach Landsiedelrecht bewirtschaften, unabhängig von ihrer Zahl im Fall einer Schätzung (noitbede), wie sie von Zeit zu Zeit in der Herrschaft erhoben wird, zusammen nicht höher als bisher, nämlich mit drei Gulden, zu belasten. Er verspricht den Landsiedeln und dem Stift seinen Schutz.
Aussteller
Ausf. Perg., Siegel hängt an
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2668406