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HStAM Bestand Urk. 31 Nr. 155

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Erzbischof Gerlach von Mainz setzt eine Höchstzahl der in Immichenhain lebenden Ordensschwestern fest.

Datierung

1355 Dezember 6

Originaldatierung

octavo Idus decembris

Alte Archivsignatur

A II, Kloster Immichenhain

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Erzbischof Gerlach von Mainz schreibt an Otto von Ziegenhain, Propst zu Fritzlar, und an dessen Offizial Heinrich von Twyste in folgender Angelegenheit: Die Meisterin und der Konvent des Frauenstifts Immichenhain haben beim Erzbischof über die wirtschaftliche Notlage geklagt, die ihre Ursache in der Aufnahme zu vieler Ordensschwestern hat, die der Konvent auf Drängen der Verwandten von diesen Schwestern aufnehmen musste. So befanden sich nunmehr 57 Ordensschwestern in Immichenhain, die nicht ernährt werden können, obwohl der Konvent manche Chorfrau aufgenommen hat, die ihre Güter in das Stift mitbrachte. In seiner Antwort betont der Erzbischof, dass nur so viele Personen in geistliche Institute aufgenommen werden sollten, wieviel dort ausreichend leben können. Deswegen ordnet der Erzbischof an, dass die Höchtzahl der im Stift Immichenhain weilenden Ordenspersonen nicht die Zahl 50 überschreiten darf. Erst wenn durch den Tod die Zahl der Schwestern unter 50 gesunken ist, dürfen Novizinnen aufgenommen werden. Der Propst und der Offizial sollen über das Stift wachen, dass die Regelung eingehalten wird, Bei Widerhandlung werden sie mit Kirchenstrafen belegt.

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Ausf. Perg., Siegel hängt beschädigt an

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Original