Wilhelm Landgraf zu Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, verleiht Claes Scheffer und dessen Frau zu Erbach bei Camberg seine zwei Teile der dortigen Schäferei zu Erblehen mit Hof, Scheuer, Gerechtigkeit und Herkommen. Sie sollen jeweils mit Wissen des hessischen Kellers zu Altweilnau (Wilnawe) den Pferch auf des Ausstellers Äckern halten und jeden Morgen rücken und sonst nicht. Von Kornäckern des Ausstellers sollen sie 1/2 Ertrag, von Haferäckern jedoch nichts haben. Holz zum Schafhofbau soll ihnen mit Frondiensten zugefahren werden, dazu werden sie von allen Auszügen, außer bei Sonnenschein wieder heim, befreit.
1491 März 9
uff mitwochen nach dem sontage oculi 1491
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, Siegel am Pressel
Abschrift 18. Jh. Abt. 170 II
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2644850