Erzbischof Boemund [II.] von Trier bestätigt in einem Transfixbrief zu einem verloren gegangenen Ablassbriefe verschiedener (ungenannter) Bischöfe den letzteren, in dem er vierzig Tage Ablass, aber auch zugleich das Verbot hinzufügt, den Ablassbrief zu ändern als zu Zwecken des Klosters auszubeuten wiedrigenfalls derselbe ungültig sein solle.
1359 August 28
Original, Pergament, Siegel (des Ausstellers) fehlt; beiliegende Abschrift des 18. Jahrhunderts
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2637657