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HHStAW Bestand 40 Nr. U 287

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

Heinrich von Villmar, Edelknecht, macht, da nichts gewisser als der Tod und nichts Ungewisser als die Stunde des Todes ist und der Mensch nur die Eigenschaft seiner Werke von diesem Jammertal mitnehmen kann, so daß es ratsam ist, ihm mit Werken der Barmherzigkeit ('pietatibus operibus et elemosinis') zuvorzukommen, sein Testament mit seinen Eigen- und Erbgütern. Er vermacht dem Chor des Limburger Stifts, Trierer Diözese, in der er sich seine Grabstätte erwählt, seine Güter zu Frohndorf, inner- und außerhalb des Dorfes, in Feldern, Wiesen, Gehölzen, bebaute und unbebaute; ferner demselben Stift und dessen Chor 1 1/2 Morgen ('jornale') Weingärten bei Villmar, von denen 1 Morgen gegenüber dem Hof ('curie') der Mönche in Villmar und 1/2 Morgen an der Mittelhalde liegt. Der Kämmerer des Stifts soll diese Einkünfte zu Frohndorf und Villmar jährlich erheben und nach Zurückbehaltung des für die Pflege der Weingärten Nötigen jeweils am Freitag in den Quatembern ('feria sexta quatuor temporum anni') den vierten Teil davon zu Präsenzen unter die Kanoniker und Vikare ('socios dicti chori') gleichmäßig verteilen, damit diese dafür an jenen Tagen sein, seiner Vorfahren und aller gläubigen Verstorbenen Gedächtnis mit Vigilien von 9 Lektionen, der Totenmesse und danach mit einer Prozession ('circumeundo cum processione') begehen, wie es am 2. November ('in die et commemoracione omnium animarum') zu geschehen pflegt. Ferner überweist er dem Chor des Limburger Stifts sein Pferd und alle seine Waffen. Der Kämmerer des Stifts soll sie nach seinem Tod verkaufen und von dem Erlös so viel jährliche Einkünfte wie möglich erwerben zur Verteilung unter die Kanoniker und Vikare an seinem Jahrtage, damit dieser mit Vigilien von 9 Lektionen und einer Messe, wie üblich, begangen wird. Dem Pleban desselben Stifts vermacht er 1 Malter Korn zum Verbrauch ('ad saccum') und Herrn Christian, dessen Vikar, 1/2 Malter Ferner vermacht er: dem St. Lubentiusstift in Dietkirchen zu Präsenzen 9 Schilling, 1 Huhn und 1/2 Pfund Pfeffer ewiger Gülte, die Else genannt von Hambach ('Hain-') und deren Erben von Gütern in Lindenholzhausen ('Holzhusen prope tiliam') zu geben haben, damit sein, seiner Vorfahren und aller Gläubigen Jahrgedächtnis im Stift zu Dietkirchen mit Vigilien von 9 Lektionen und einer Messe, wie dort üblich, begangen wird; dem Altar St. Johannes des Täufers und des Märtyrers St. Georg im Stift zu Dietkirchen und zum besseren Unterhalt des Kaplans dieses Altars: 1/2 Malter ewiger Weizengülte im Dorf Niederselters von dem Hof ('curia') und den Gütern Juttas ('Gude'), Witwe des Franko von Tiefenbach ('Dy-'), und 10 Pfennig Zins, die der Priester genannt 'Kriebel' und dessen Erben von einer Hofstatt in Villmar zu entrichten haben, damit der Kaplan sein und seiner Vorfahren Gedächtnis mit Gebeten und Messen begeht; dazu dem Pleban in Villmar und dessen Gehilfen 3 Sateln Weingärten beim Dorf Aumenau ('Umenowe') an dem 'Heigelberge' zu gleichem Recht, wie er sie besaß, damit sein und seiner Vorfahren Gedächtnis in der Kirche zu Villmar durch den Pleban und dessen Gehilfen mit Vigilien von 9 Lektionen und der Totenmesse begangen wird. Seine unten genannten Treuhänder sollen seinen beweglichen Nachlaß an Wein, Getreide ('blado'), Schulden und Forderungen und anderem an sich nehmen, seine Forderungen ('debita') eintreiben und nach Zahlung der Schulden ('debitis meis ante omnia persolutis') den Nachlaß frommen Zwecken und Stätten zuführen, wie sie es zu seinem Seelenheil für richtig halten. Er schuldet: dem Herrn Peter von Limburg 6 Gulden ('in 6 parvis aureis denariis') von Florenz; der Witwe des Knappo, Bürgerin zu Limburg, 2 Mark Pfennig; Nikolaus Eschenauer ('Ezschinowere') 5 Mark weniger 30 Pfund; Hartrad, Kellner in Dieburg, 9 Pfund Heller; der 'Graeslocken' 4 Pfund für einen Rock ('tunica'); zu Frankfurt der Frau Syplos unter den Gaden 4 Pfund; dem Apotheker in Mainz 3 Pfund; dem Schneider genannt Hasenstaup in Dieburg 15 Schilling Heller; einem genannten 'Suiez' in Villmar 2 Tournosen ('grossas Thuronenses'). Ihm schulden: Benigna, Witwe des Ritters Wilderich von Villmar, für einen Hengst 80 Pfund Heller; für einen Rotfuchs ('rubeo equo') 36 Pfund, für einen Grauschimmel ('griseo equo') 16 Pfund Heller; Ritter Richwin von Bubenheim 47 Pfund Heller; jemand in Meudt ('Mude') 8 Malter Hafer; in Wirges ('Widergiez') bei Montabaur vom verflossenen und laufenden Jahr 16 Malter Hafer; in Girod ('Gerinrode') vom verflossenen und laufenden Jahr 5 Malter Hafer; in Zeuzheim ('Zuits-') 1 Malter; sein Hofmann ('colonus') in Aumenau 2 Malter, sein Hofmann in Villmar 1 Malter Korn vom verflossenen Jahr, während der Hafer dieses Jahres noch ungedroschen liegt; der Hofmann in Frohndorf 1 Malter Hafer und 1 Kuh; Marquard genannt Lutzilmann von Niederbrechen 1 Malter Hafer und 1 Malter 5 Achtel Korn; Helwich von Niederbrechen 1 Malter Hafer und 3 Sester Erbsen; Heinzo der Fischer ('piscator') von Niederbrechen 1 Malter Hafer und 2 Sester Erbsen. Zu Treuhändern und Testamentsvollstreckern bestimmt er: den vorgenannten Ritter Peter von Limburg, den Ritter Udo von Villmar und den Priester Heinrich, Kaplan des Altars der Heiligen Johannes und Georg im Stift zu Dietkirchen, und trägt ihnen auf, sein Testament so auszuführen, wie sie es vor Gott im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken. - Es siegeln der Aussteller und Heinrich von Velden, Pleban des Limburger Stifts, mit dem Siegel der Pfarrei.

Datierung

1349 Oktober 23

Originaldatierung

D. feria sexta ante festum beatorum Symonis et Jude apostolorum 1349

Vermerke (Urkunde)

Zeugen

der vorgenannte Pleban und dessen Vikar Christian von Lahnstein

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament von der Hand des Notars Heinrich von Alsfeld, mit zwei Siegeln: 1. des H. von Villmar, 2. der Pfarrei

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 371

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde