Revers Georgs [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] und seiner namentlich genannten Vettern bezüglich der Belehnung mit Gerechtigkeiten in Massenheim durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda
1627 April 13
Geschehen und geben in unser stadt ... den dreytzehenden aprilis im sechtzehen hundert sieben und zwantzigsten iahr et cetera
R I b Fulda (Lehenreverse Landgrafen von Hessen)
Georg [II.] Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder und Philipp [III.] Landgraf von Hessen[-Butzbach] und Friedrich [I.] Landgraf von Hessen[-Homburg] bestätigen für sich die Belehnung mit Kirchlehen, Zehnten und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gerechtigkeiten in Massenheim (Massenheimb) am Main [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Aussteller
Ausfertigung, Pergament, drei anhängende Siegel in Holzkapseln
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
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