Verordnung: Die jetzt erfolgte Güterteilung in Ober-Breidenbach an die Brüder Wolff soll zurzeit bestehen bleiben, aber wenn dieselben sterben, müssen diese Güter wieder zusammengelegt werden
Darmstadt, 1724 Februar 24
Ober-Breidenbach
Wolff, (N.N.)
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2626589