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HStAD Bestand B 2 Nr. NACHWEIS

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1456 Januar 19

Originaldatierung

Montag nach Antonientag

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Ludwig Herr v. Lichtenberg bekundet, dass Graf Schoffried v. Leiningen, der sein und seines Bruders (Jakob) Gefangener gewesen war, nach Zurückgabe von Brumath mit zugehörigen Dörfern aus dem Gefängnis entlassen worden war. Nach der darüber abgeschlossenen Rachtung hatte er auch seinen Teil an dem Dorf Geudertheim zurückgegeben; doch hatte Ritter Lutold v. Ramstein namens seiner Ehefrau 36 Viertel (Roggen) und 2 Pfund Pfennige als Gülten wittumsweise darauf und vor dem Geistlichen Gericht zu Straßburg (gemäß Urkunde von 1454 Oktober 29, Nr. 3479) ein Urteil darauf erlangt. Angesichts dessen, dass die Verschreibung Lutolds älter ist, har er diesem erlaubt, das halbe Dorf Geudertheim angesichts versessener Gülten an sich zu nehmen. Doch soll Ludwig das Dorf jederzeit von Lutold oder von Hans v. Oberkirch an sich lösen dürfen

Siegler

Aussteller

Formalbeschreibung

Kopie der Ausf. Archives Départementales Straßburg, E 1655/17 (Perg., anh. Sg. abgefallen

Weitere Überlieferung

A 14 Nr. 1590; A 14 Nr. 1593 - Kopie der Abschrift in Urkunde gleichen Datums (Nr. 3537), s. dort

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.