1724 September 22
Anno et die quo supra
Amand von Buseck, Dekan von Fulda, bekundet, dass ihm Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, laut der im Folgenden inserierten Urkunde die Propstei des Andreasklosters auf dem Neuenberg übertragen hat. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1724 September 22: Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Propstei des Andreasklosters auf dem Neuenberg bei der Stadt Fulda, die dem Kloster Fulda untersteht, dem Amand von Buseck, Dekan von Fulda, mit aller weltlichen Gewalt und Seelsorge übertragen hat. Gemäß der Benediktsregel sind ihm die Mönche der Propstei zu Gehorsam verpflichtet. Ankündigung der Unterfertigung. Ankündigung des Siegels des Abts Konstantin. Ausstellungsort: Fulda. (Datae Fuldae in nostra civitate residentiali 22do Septembris anno 1724). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
(Amandus von Buseck manu propria [links unter der Plica])
Dekan Amand von Buseck
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Original | Original |
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