1716 Januar 20
Geschehen Fulda den 20ten Januarii 1716
Es wird bekundet, dass es zwischen Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, und dem fuldischen Geheimrat, Oberjägermeister und Oberamtmann in Mackenzell, Johann Martin Ludwig von Schleifras, zu einem Kaufgeschäft gekommen ist. 1. Johann von Schleifras hat an Abt Konstantin sein in Eichenzell gelegenes adliges Rittergut in der Form, wie es in dem dieser Urkunde beigefügten und von ihm unterschriebenen und besiegelten Inventar (designation) aufgelistet wird, verkauft. Dazu gehört auch sein in Fulda gelegenes, ebenfalls von einer Mauer umschlossenes Wohnhaus mit Nebengebäuden und Gärten. Der Verkaufspreis beträgt 36000 Gulden, jeder Gulden zu 60 Kreuzern, wovon die eine Hälfte in Dukaten, die andere Hälfte in anderer harter Reichswährung zu bezahlen ist. Dabei ist der Gulden zu 15 Batzen, der Dukaten zu vier Gulden zu zählen. Die Frau von Schleifras erhält zusätzlich 100 Dukaten als Schlüsselgeld. 2. Von diesem Verkauf ist bis zum nächsten Herbst ein Wohnhaus in Salmünster ausgenommen, in dem Johann derzeit wohnt, dass er aber nicht zu räumen vermag, weil es im Bau begriffen und bisher nicht fertig geworden ist. 3. Im Eichenzeller Gut tritt das Kloster die Nachfolge Johanns als Besitzer an. Die Bewirtschaftungsweise wird dem Kloster überlassen. Johann versichert, dass das Gut dem in der Inventarliste aufgeführten Besitz entspricht und dass es von Belastungen und fremden Ansprüchen frei ist. Johann leistet Währschaft und verspricht, dem Kloster die Besitzurkunden auszuhändigen. 4. Da Johann seinen Weinvorrat nicht vollständig mitnehmen kann und sich soviel Wein nicht in kurzer Zeit verkaufen lässt, möchte er ihn sich vom Kloster abkaufen lassen. Zur Schätzung des Weinpreises soll ein Sachverständiger beauftragt werden. Wenn der Wein nicht gleich bar bezahlt werden kann, soll Johann eine vom Abt unterschriebene Urkunde über die verkaufte Weinmenge ausgestellt und die fällige Summe zumindest teilweise an Michaelis [September 29] 1716 bezahlt werden; die Restsumme soll dann kurze Zeit später gezahlt werden. 5. Damit Johann der Transport seiner Habe nicht zu teuer kommt, darf er dafür mit Erlaubnis des Klosters die Untertanen in Eichenzell zum Transport heranziehen. 6. Da Johann durch seinen Umzug seine Aufgaben als fuldischer Oberjägermeister und Oberamtmann nicht mehr wahrnehmen kann, das Kloster jedoch weiterhin von seinem erworbenen Fachwissen profitieren will, wird bestimmt, dass Johann weiterhin fuldischer Geheimrat bleibt und ihm dafür ein jährliches Gehalt von 300 Gulden zusteht. Ankündigung der Unterfertigungen. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Konstantins. Siegelankündigung. Die Urkunde ist in zweifacher Form ausgefertigt worden. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel, 1. Lacksiegel). An die Verkaufsurkunde von 1716 Januar 20 ist eine Inventarliste (designation der appertinentien) über den von Johann von Schleifras an das Kloster Fulda verkauften Besitz in Eichenzell angehängt worden. 1. Der vor wenigen Jahren neu gebaute Burgsitz mit Garten, Hof- und Backhaus sowie Scheune, Pferde-, Kuh- und Ochsenställen. 2. Der sogenannte obere Burgsitz im Dorf mit einem Schafhaus, zwei Scheunen und drei Kuhställen. 3. Die Schenckgärten am unteren Schloß, die als Weideflächen dienen und die einen Wagen Heu ergeben. 4. Der daneben gelegene Frohngarten zur selben Nutzung. 5. Ein großer Garten beim oberen Schloß, der größer ist als die beiden zuvor Genannten. In ihm sind Beete und ein Hopfengarten angelegt. 6. Ein Fischweiher zum Laichen beim Dorf. 7. Ein nahe gelegener Weiher, der Steinweiher genannt. 8. Ein nahe gelegener Weiher, der Bronnenweiher genannt. 9. Zwei Fischbehälter bei diesen Teichen. 10. Ein Weiher beim Fischwäldchen. 11. Fischteiche an verschiedenen Orten, insgesamt 1478 Ruten groß. 12. Ein Krebsbächlein beim Mühlbach. 13. 1114 Morgen Wald für den Holzeinschlag (schlagwaldung), teils aus Birken, teils aus Eichen bestehend. 14. Ein kleiner Eichenwald, genannt der Strauch, der 45 Morgen groß und mit schönen Eichen bewachsen ist. 15. Ein weiterer kleinerer Wald mit großen Eichen. 16. Die wüste und öde Vogtei, 250 Morgen groß. 17. Ein Acker zu 144 Malter Aussaat. 18. Erträge aus Wiesen, die zusätzlich zu den bereits genannten Wiesenerträgen zum Gut gehören und 48 Wagen Heu ergeben. Außerdem weitere 14 Wagen Heu, die dazugekauft werden und lehnbar sind. 19. Dreieinhalb Gulden und fünf Böhmische [Groschen] für einen jährlichen Weidehammel sowie zwei Käse, die von den Schäfern in Bronnzell als Abgabe für die Nutzung der Weide (huth) in der so genannten Breite gezahlt werden. 20. Das Recht zur Niederjagd in den genannten Wäldern und im ganzen Gericht Lütter sowie den zugehörigen Orten. 21. Ein Fangplatz für Wacholderdrosseln (krammetsvögel heerd), der mit 19 Gulden zinspflichtig ist. 22. Eine freie, in unbeschränkter Zahl bestehende Schäferei. Die Bauern des Dorfs sind verpflichtet, ihre Schafe in dieser Schäferei einzuschreiben. 23. 15 Kreuzer Erbzins aus einer Wiese in Welkers. 24. Ein Anteil an Hainbuchen zur freien Nutzung. - An Belastungen liegen auf dem genannten Besitz drei Goldgulden Zins, die der Propstei Johannesberg gehören. Ankündigung der Unterfertigung. (siehe Abbildungen: 4. und 5. Seite, 6. und 7. Seite; Siegel: 2. Lacksiegel)
(Constantinus / princeps abbas Fuldensis / manu propria
Johan Martin Ludwich von Schleiffras)
(Johan Martin Ludwich von Schleiffras [nach der Inventarliste])
Abt Konstantin, Johann Martin Ludwig von Schleifras
Johann Martin Ludwig von Schleifras [nach der Inventarliste]
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel, zwei aufgedrückte Lacksiegel
Als Schlüsselgeld wird ein Geschenk für eine Tochter oder Ehefrau eines Verkäufers bezeichnet, das ein Käufer beim Kauf eines Hauses für die symbolische Übergabe der Schlüssel bzw. des Haushalts gibt.
Böhmische [Groschen] werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
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