Kauf von Gütern nin Bortshausen
[nach 1307 Okt. 29]
Die Äbtissin des Stiftes Wetter beurkundet, daß das Kloster Hachborn (Hacheburne) mit ihrer Einwilligung Güter in Bortshausen (Bruckishusen) gekauft hat und darüber verfügen kann, vorausgesetzt, daß dem Pfarrer zu Bellnhausen (Bedelingehusen) sein jährlicher Zins und dem Stift jährlich ein Fastnachtshuhn entrichtet werden.
Ausstellerin mit dem S. ihres Konvents.
(A) Ausf. Perg. Abh. S. fehlt. (C) Abschr. K 231 fol. 10.
Regest: Schunder Nr. 816
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Original |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2571579