Verbot an die Judenschaft des Erzstifts Mainz, sich an fremde Rabbiner zu wenden, vielmehr innerjüdische Streitigkeiten an den Rabbiner zu Mainz zu bringen.
1662
C 1 A Nr. 76 Bl. 193-193v
Abschrift eines Reskripts Kurfürst Johann Philipps von Mainz von 1662 Juli 5
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