Zurücksendung unfrankierter Pakete durch das großherzogliche Postamt Gießen, hier insbesondere der Bezug der Bestellgebühren von Seiten der Post für die in Privatangelegenheiten an gerichtliche Behörden gerichteten Sendungen
1855 September 8
5817
Großherzoglich-Hessisches Hofgericht der Provinz Oberhessen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte | ||
Nutzungsdigitalisat | TIF |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2531683