1938-1939
Fahrlässige Brandstiftung
17 Ds. 128/38
Die Angeklagten werden beschuldigt, Asche in einen Pappkarton geleert und dadurch ihren Schuppen in Brand gesetzt zu haben
Strafverfahren
August Schmidt wird zu einer Geldstrafe von 20 RM oder ersatzweise 4 Tagen Gefängnis verurteilt, seine Frau Dorothea erhält eine Geldstrafe von 10 RM oder ersatzweise 2 Tage Gefängnis
Schmidt, August
1889-04-13
Södel
Darmstadt
Händler
Schmidt, Dorothea, geb. Ludwig
1897-05-05
Alsheim
Darmstadt
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Akte |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2521936