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HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 10931

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Datierung

1590 Juni 12

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest

Landgraf Ludwig von Hessen, Graf Franz, Gräfinwitwe Margarete und Gräfinwitwe Maria von Waldeck für sich und ihre Mündel, die Grafen Wilhelm Ernst, Christian und Wolrad von Waldeck schliessen über die waldeckisch-itterische Grenze, über die zur Herrschaft Itter gehörigen Gehölze, das große und kleine Ubenschied, den Arnsberg und Hunerpusch, die Wolmeringhausische Seite, den Bettenhagen und Steinberg, und über die hohe Obrigkeit im Kirchspiel Eimelrod mit den Dörfern Eimelrod, Deisfeld und Hemminghausen, worüber schon lange Streitigkeiten zwischen ihnen wie zwischen ihren Vorfahren, dem verstorbenen Landgraf Philipp und Landgraf Wilhelm von Hessen und den verstorbenen Grafen Philipp samt seinen Söhnen Samuel, Daniel und Heinrich, Wolrad, Josias und Günther von Waldeck bestanden haben, folgenden Vegleich: Die Grenze zwischen der Herrschaft Itter und der Grafschaft Waldeck von der Nuhmer Hecke an bis zum Frankenauischen Gnick wird im Einzelnen festgelegt, was rechts davon nach den Dörfern Vöhl, Oberwerbe, Basdorf (Bostorff), Asel (Esell) und Altenlotheim zu gelegen ist, gehört Landgraf Ludwig; was links davon nach der Alrafter Mühle, Kloster Oberwerbe, Niederwerbe, Bringhausen, Gellerhausen und Frebershausen zu liegt, gehört den Grafen von Waldeck. Gegen 1600 rheinsiche Goldgulden verzichten die Grafen auf ihre Ansprüche auf die hohe Obrigkeit im Kirchspiel Eimelrod, behalten aber ihre Einkünfte aus Renten, Zinsen und Diensten und die Mitjagd daselbst. Auf in der Herrschaft Itter fällige Zinsen und Renten, die der Landgraf auf Grund des Vertrages mit dem Erzstift Mainz beanspruchte, verzichtet er zu Gunsten der Grafen. Alle wegen der genannten Streitpunkte am Kaiserlichen Kammergericht anhängigen Prozesse sind durch diesen Vergleich erledigt. Der Landgraf gestattet den Grafen in dem Bernwog jährlich einen Fischzug zur Zeit des Samfangs, behält sich aber die Fischereigerechtigkeit in ihm, da er in sein Gebiet gehört, vor.

Siegler

Aussteller.

Formalbeschreibung

Or., Pergamentheft (2 Blatt), vier Siegel in Kapseln an Heftschnur, deutsch.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Vgl. Nr. 10931 a

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
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