1330 April 26
Datum a. d. 1330 feria quinta ante festum b. Walburgis virg.
A II, Kloster Hasungen
Dietr. v. Mederich (Mederike) Ritter und Kunegund seine Ehefrau und Konrad ihr Sohn bekunden, dass sie mit Zustimmung des Edelknechts Dietr. v. Uschlag (Uslacht) und aller ihrer rechten Erben ihren Zehnten in Rokotsen (Rokotessen) in Feld, Wald, bebauten und noch zu bebauenden Äckern dem Kloster Hasungen nach ihrem Tode zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil vermacht haben. Etwaige Ansprache wegen des Zehnten wollen sie erledigen.
Dietrich v. M. und der Ritter Herbord v. Mederich und Herbold v. Pappenheim (Papenhem).
Ausf., Perg., Dietrichs Siegel (von einem Ring aufsteigender spitzendigender runder Haken) ist ziemlich gut erhalten, das Herbords (ebenso) stark besch., das Herbolds wenig besch., aber undeutlich (Rabe nach rechts).
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