1342 September 25
Datum a. d. 1342 quarta feria post diem b. Mathei ap.
A II, Kloster Hasungen
Meinward Philippi und Elisabeth seine ehefrau bekunden, dass sie von der Hube im Feld desDorffs Dissen (Tosena), die sie von Abt und Konvent des Kl. Hasungen zu Erbpacht besitzen, als Zins jährlich zu Michaelis 10 Schill. hess. Pfenn. mit 2 Hühnern und 1 Gans zu geben haben und, wenn sie nicht rechtzeitig oder nicht vollständig liefern, dann die überall übliche Strafe erlegen sollen. Sie dürfen die Hube nicht veräussern noch teilen oder verpfänden ohne Vorwisssen des Klosters, seien sie durch Not dazu gezwungen, so habe das Kloster das Vorkaufsrecht.
Der Ritter Herm. v. Elben (-bene).
Ausf., Perg., das schildförmige Siegel ist stark beschädigt.
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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