Graf Gerhard von Diez gewährt aus besonderer Gunst, Freundschaft und Liebe zum Stift Diez dem Dekan, Kapitel und Stift daselbst die Gnade, daß er bei Erledigung der Kirche zu Allendorf ('Alden-'), deren Verleihung ihm zusteht, sie niemanden verleihen soll, den er nicht dem Dekan und Kapitel übergibt; derselbe soll ihnen geloben und darüber eine Urkunde ausstellen, daß er sie und das Stift bei Recht und Gewohnheit läßt. Dekan und Kapitel sollen den Aussteller deshalb mahnen und daran erinnern ('innigen'), wenn es sich gebührt. Auch soll derjenige, dem der Graf eine ledig gewordene Pfründe verleiht, zwei Jahre warten ('beiden'), bevor ihm die Gülte fällt, wie es Herkommen des Stifts ist. - Siegel des Ausstellers.
1369 März 25
D. 1369, ipso die annuntiationis gloriose virginis Marie
Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel: Durchmesser 3,4 cm, im gerauteten Siegelfeld ein Dreiecksschild mit zwei schreitenden, herschauenden Löwen, Umschrift: '+ S(IGILLVM) GERHARDI COMITIS DE DIETZ'. - Kopie, Papier (17. Jh.) W 20, Kopiar I Blatt 9r. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 20,72
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 427
Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Original | Urkunde | ||
Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2452250