Schwester Godeleyf, Äbtissin vom St. Klarenorden zu Bärbach ('zur Berp-'), und der Konvent daselbst bitten Heinrich Großkopf und dessen Frau Demut von Balduinstein ('Balden-'), die 1 Mark Gülte, die das Kloster von ihnen zu einem ewigen Testament empfangen hat, dem Kloster zuzuwenden, sobald sie es vermögen; auf Lebenszeit will das Kloster sie deswegen nicht bedrängen. Auch verpflichten die Aussteller sich, die Gülte nicht zu verkaufen noch zu versetzen. Andernfalls soll sie jenen Stiftern und deren Erben wieder zustehen. - Die Aussteller künden ihr allgemeines Siegel an.
1374 November 29
D. 1374, in vigilia sancti Andree apostoli
Ausfertigung, Pergament mit dem Äbtissinnensiegel. - Rückvermerk (um 1500): 'Grozkop'
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 66
Type | Name | Access | Info |
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Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung |
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Original | Urkunde |
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Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |
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Link: https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2433204