1234
Acta anno inc. dom. 1234.
A II, Kloster Hasungen
G[umpert] Propst der Fritzlarer (Frislariensis) Kirche bezeugt, dass die Irrung zwischen Florentius Pleban von Schützeberg (Scudeberch) und den Brüdern Arnold und Wilhelm Edlen von Gudenburg (Godenburch) über die Kapelle in Gepenhagen durch Vergleich dahin beigelegt wurde, dass das Patronatsrecht dem Pleban zustehe und die Einwohner Gepenhagens als Erkenntnis alter Unterwürfigkeit ihm aus den Gütern der Brüder 6 Schilling zu Martini zahlen sollen. Zu Himmelfahrt des Herrn und an einem Tage der Woche, in der der Tag Allerseelen gefeiert wird, sollen sie die Kirche in Schützeberg zu besuchen streben, zum Kirchenbau auch beitragen. Den Bewohnern von Gepenhagen soll das Begräbnis auf dem Schützeberger Kirchhof frei stehen.
C Cantor, Volpert v. Borken, Menrich und Marquard Stiftsherren von Fritzlar, Sibodo der Schreiber, Richard v. Dodenhusen, Eberhard v. Gran.
Der Propst und der Konvent von Hasungen.
Ausf., Perg., das rote Siegel Gumperts hängt vortrefflich erhalten am Perg.Streifen, das des Konvents ist plattgedrückt.
ZHG 6, S. 111.
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