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HHStAW Bestand 21 Nr. U 45 a

Beschreibung

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest

'Clays, Huyts' Sohn, und seine Frau 'Palyne', Henne Leyp und seine Frau Gele, beide von Holzheim, sowie Hertwin und seine Frau Ele von Heuchelheim ('Huchyln-') bekunden, daß sie von Lucze, Meisterin zu Dirstein, und dem Konvent daselbst den Weingarten zu Heuchelheim 'under Henne Crahin und uff uns(er)s heren wingarten von Dytze und uff der von Baldinst(ein) wingarten' zu Erbrecht erhalten haben gegen 7 Tournosen ewiger Gülte von jedem Morgen, fällig am 24. August ('uff sente Bartholomeus dage'), und 3 Zinshühner, fällig am 11. November, und zwar soll der vorgenannte 'Clays' 6 1/2 Tournosen und 1 Zinshuhn, Henne Leyp 5 Tournosen und 4 1/2 Heller und 1 Zinshuhn und Hertwin 5 Tournosen und 4 1/2 Heller und 1 Zinshuhn geben. Jeder von ihnen soll ein Fuder Mist in jede Sadel Weingarten legen und die Weingärten in gutem Bau halten. Andernfalls können Meisterin und Konvent dem Schultheißen zu Holzheim 3 Heller geben, damit dieser ihnen sogleich ihre Güter zuspricht, als ob sie die 3 Tage und 6 Wochen erklagt hätten. Der vorgenannte 'Clays' ist ein Vormund ('mompir') der Gülte, er hat sie einzufordern und auszurichten. Wenn er stirbt, kann das Kloster einen andern Vormund wählen.

Datierung

1408 Februar 22

Originaldatierung

(D. ipso die cathedra Pe)tri 1407 secundum stilum Treverensem

Vermerke (Urkunde)

Siegler

Wegen Siegel-Mangels der Aussteller siegeln die Edelknechte Werner Köth von Limburg der Junge und Otto von Freiendiez.

Formalbeschreibung

Ausfertigung, Pergament, vom unteren Rande her beschädigt, beide Siegel ab. - Rückvermerk des 15. Jh. verblaßt

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen

Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 624

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Info
Original Urkunde
Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)